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Richtig wählen
Bei der Wahl am 16. März 2014 finden vier Wahlen parallel statt, Sie werden also mit vier Stimmzetteln in die Kabine gehen (oder daheim bei der Briefwahl haben). Nachfolgend wird nur die Wahl zum Gemeinderat in Krailling betrachtet.
Sie haben 20 Stimmen, also quasi für jeden der 20 Stühle im Gemeinderat eine (für den Bürgermeisterstuhl gibt es einen extra Stimmzettel).
Frage:
Wie viele Stimmen kann ich vergeben? |
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Antwort:
Bei der Gemeinderatswahl dürfen 20 Stimmen vergeben werden. Diese können durch ein Kreuz ganz oben für die gesamte Liste vergeben werden. So bekommt jeder Kandidat auf der angekreuzten Liste genau eine Stimme. |
Frage:
Wie kann ich einzelne Kandidaten stärker unterstützen? |
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Antwort:
Um einem bestimmten Kandidaten mehr Stimmen zu geben können Sie in dem Kästchen vor dem betreffenden Namen eine 2 oder 3 einzutragen. Bitte bedenken Sie allerdings, dass maximal 20 Stimmen vergeben werden dürfen und dass zu viele Stimmen den gesamten Wahlzettel ungültig machen (zu wenige Stimmen sind kein Grund zur Ungültigkeit, sie sind lediglich verloren). |
Frage:
Kann ich auch Kandidaten verschiedener Listen unterstützen? |
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Antwort:
Sie können Ihre Stimmen auch auf Kandidaten verschiedener Listen verteilen. Hierbei können Sie wiederum 1, 2 oder 3 Stimmen je Kandidat vergeben. Bitte beachten Sie auch hier, dass es maximal 3 Stimmen pro Kandidat sein dürfen und die Gesamtstimmenzahl von 20 nicht überschritten werden darf.
Sie können auch, wenn Sie nur einige Kandidaten gesondert unterstützen möchten, Ihre Reststimmen durch ein Kreuz oben auf der Liste an die betreffende Gruppierung vergeben. So können keine Stimmen verloren gehen.
So können Sie gezielt die Kandidaten unterstützen, von denen Sie glauben, dass sie Ihre Interessen am besten vertreten, unabhängig davon, auf welcher Liste sie stehen. |
Einen interaktiven Probestimmzettel zur Gemeinderatswahl in Krailling, mit dem Sie Ihre Stimmabgabe vorab ausprobieren können, finden Sie hier: http://www.krailling.de/wsz2/Probestimmzettel.htm |
Den Gesetzestext finden Sie hier: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=VVBY-VVBY000039875&doc.part=X&doc.origin=bs |
Ihre Stimmen können Sie auf dem Wahlzettel geben, wie nachfolgend beispielhaft dargestellt: |
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